Lässt sich eine Auseinandersetzung nicht gütlich lösen, kann es sein, dass Sie einen Anspruch einklagen müssen. Oder Sie müssen eine Klage abwehren, sich zur Wahrung Ihrer Interessen an einem Strafverfahren beteiligen oder sind von einem Verwaltungsverfahren betroffen.

Ich vertrete Sie oder Ihr Unternehmen vor den kantonalen Gerichten und Behörden der deutschsprachigen Schweiz und vor den eidgenössischen Gerichten (Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht usw.). Ich berate Sie über Ihre Rechte und Pflichten, berate Sie bei der Festlegung der Strategien und setze Strategien und Massnahmen um. Ziel ist, Ihre Interessen fristgerecht und kosteneffizient durchzusetzen.